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Ab 50 Mitarbeitenden: Pflicht zur Meldestelle

Seit dem 17. Dezember 2023 gilt das Hinweisgeberschutz­gesetz (HinSchG) auch für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten. Wer gegen die Einrichtungspflicht verstößt, riskiert Bußgelder von bis zu 20.000 €.

Unser Komplettpaket

  • Digitale Meldeplattform, mehrsprachig
  • Anonyme und vertrauliche Meldekanäle
  • Zweistufige sichere Kommunikation mit dem Hinweisgeber
  • DSGVO-konforme Speicherung und Aufbewahrungsfristen
  • Bereitstellung einer internen oder externen Meldestelle
  • Prozess- und Eingangs­bestätigungen revisionssicher dokumentiert
  • Schulung Ihrer Meldestellenbeauftragten

Leistungsoptionen

  1. Basispaket: Tool-Bereitstellung & Einrichtung
  2. Komfortpaket: + Schulung und Prozessbegleitung
  3. Rundum-sorglos: Wir übernehmen die externe Meldestelle komplett