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Sind Sie von NIS2 betroffen?
Sieben Fragen, fünf Minuten. Danach wissen Sie, ob Sie als wichtige oder wesentliche Einrichtung gelten und was der nächste Schritt wäre.
Ihre Eingaben bleiben bei Ihnen. Die Auswertung läuft vollständig in Ihrem Browser. Es wird nichts übertragen und nichts gespeichert — Sie geben erst dann Daten an uns, wenn Sie das ausdrücklich möchten.
Wie die Einstufung zustande kommt
- Wichtige oder wesentliche Einrichtung — was ist der Unterschied?
- Wesentliche Einrichtungen unterliegen einer aktiven, anlasslosen Aufsicht durch das BSI. Wichtige Einrichtungen werden anlassbezogen geprüft, also nach einem Vorfall oder Hinweis. Die Pflichten selbst sind weitgehend identisch, der Bußgeldrahmen und die Prüfdichte nicht.
- Warum spielt die Größe eine Rolle?
- Als Regel gilt: 50 bis 249 Beschäftigte oder 10 bis 50 Mio. € Umsatz führen im einschlägigen Sektor zur Einstufung als wichtige Einrichtung, ab 250 Beschäftigten oder ab 50 Mio. € Umsatz zur wesentlichen Einrichtung. Für einige Anbieter — DNS, TLD-Registries, Vertrauensdienste, Telekommunikation — gilt die Pflicht unabhängig von der Größe.
- Wir sind ISO 27001 zertifiziert. Reicht das?
- Es hilft erheblich, reicht aber nicht. Ein ISO-27001-konformes ISMS deckt einen großen Teil der NIS2-Anforderungen ab. Offen bleiben typischerweise die dreistufige Meldepflicht mit der 24-Stunden-Frühwarnung, die Lieferkettendokumentation und die nachweisbare Verantwortung der Geschäftsleitung.
- Ist dieses Ergebnis rechtsverbindlich?
- Nein. Der Check ist eine Orientierung auf Basis Ihrer Angaben und ersetzt weder eine Einzelfallprüfung noch eine Rechtsberatung. Die verbindliche Selbsteinstufung und die Registrierung beim BSI verantwortet Ihr Unternehmen.